Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ticketverkaufs des Salzbergwerks
ARTIKEL 1 : PRÄAMBEL
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten bei jedem Kauf von einem oder mehreren Tickets für die Besichtigung des Salzbergwerks Bex durch dieselbe Person beim Salzbergwerk Bex, Gruppe Schweizer Salinen AG, im Folgenden «Salzbergwerk» genannt.
Der Kunde gemäss nachstehender Definition wird gebeten, die Allgemeinen Verkaufsbedingungen, welche die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und dem Salzbergwerk regeln, und die Bedingungen für den Online-Ticketkauf aufmerksam zu lesen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen aus dem Französischen übersetzt wurden. Bei Abweichungen zwischen dieser Übersetzung und der französischen Originalfassung ist die französische Version massgebend.
Die Bestätigung der Bestellung eines Tickets über diese Website hat den Abschluss des definitiven Vertrages zur Folge und bedingt die bedingungslose und vollständige Annahme der Allgemeinen Verkaufsbedingungen durch den Kunden, der bestätigt, dass er sie vor der Bestätigung seines Kaufes zur Kenntnis genommen hat. Der Kunde akzeptiert die Bestimmungen über die Sicherheit und den Zugang sowie die Zusatzreglemente für die Besichtigung des Salzbergwerks.
Der Kunde hat zur Kenntnis genommen, dass ihm der Zugang zum Salzbergwerk ohne Entschädigungsfolgen verweigert wird, falls er sich nicht an diese Reglemente hält. Die Zusatzreglemente werden auf der Website Mines de Sel de Bex publiziert oder direkt auf das Ticket gedruckt.
Es sind die zur Zeit des Ticketkaufs im Salzbergwerk gültigen Allgemeinen Verkaufsbedingungen anwendbar. Die Schweizer Salinen AG behält sich vor, diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen im gesetzlichen Rahmen jederzeit anzupassen oder zu ändern.
Zur Vorbereitung der Besichtigung des Salzbergwerks Bex wird der frühzeitige Kauf von Tickets mit reservierter Besichtigungszeit empfohlen.
ARTIKEL 2 : DEFINITIONEN
Die nachstehenden Begriffe werden in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen im Singular und Plural mit folgenden Bedeutungen verwendet :
- “Ticket”: vom Kunden auf der Webseite gekaufte Eintrittskarte für die Besichtigung des Salzbergwerks Bex unabhängig von der Ausstellungsart und dem Trägermaterial. Die Ticketpreise werden auf der Website veröffentlicht.
- “Kunde”: jede Person, die auf der Website ein Ticket kauft oder reserviert und die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gemäss nachfolgendem Artikel 3.2 akzeptiert hat.
- “Allgemeine Verkaufsbedingungen”: diese allgemeinen Bedingungen zur Regelung von Kauf und Benutzung der Tickets.
ARTIKEL 3 : KAUFBEDINGUNGEN
3.1 - KAUFVORGANG
Der Kunde wählt die Anzahl gewünschter Tickets, das Datum und die Zeit der Besichtigung.
Verfügbar sind die auf der Website angezeigten Zeiten. Gewisse Zeitfenster können ausgebucht und dementsprechend nicht verfügbar sein.
3.2 - ANNAHME DER ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN
Klickt der Kunde am Ende des Bestellvorgangs auf “OK” und kreuzt er das Feld «Ich akzeptiere die Allgemeinen Verkaufsbedingungen» an, erklärt er damit die vorbehaltlose und vollständige Annahme der Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
3.3 - ZAHLUNGSWEISE
Die Onlinezahlung erfolgt ausschliesslich mit Visa, Mastercard, Postcard, Maestro oder via Twint.
Nach der Prüfung der Bestellung und Annahme der Allgemeinen Verkaufsbedingungen nach oben stehender Beschreibung wird der Kunde zu einem sicheren Zahlungsserver weitergeleitet, auf dem er die Zahlung unter Eingabe seiner Kartendaten einschliesslich Verfalldatum und Kryptogramm auf der Rückseite der Karte online ausführen kann.
Der Kauf wird definitiv registriert, sobald der Kunde die Allgemeinen Verkaufsbedingungen akzeptiert und seine Zahlung bestätigt hat.
Sofort nach der abschliessenden Bestätigung der Transaktion wird das Bankkonto des Kunden mit dem Betrag der Bestellung belastet. Nach Abschluss der Transaktion wird ein ausdruckbarer Zahlungsbeleg an den Kunden übermittelt.
Bei einer Rückweisung der Zahlung durch das Zahlungszentrum wird die Kauftransaktion automatisch annulliert.
Jeder Kauf ist fest und definitiv. Nach bestätigter Zahlung ist keine Annullierung oder Änderung durch den Kunden möglich.
Nach Abschluss seiner Bestellung wird dem Kunden der Kauf per E-Mail bestätigt.
Diese E-Mail gilt nicht als Ticket. Es kann als Kaufbeleg für das Ticket verwendet werden, das zu den Bedingungen im nachstehenden Artikel 4.3 “Ausstellung der Tickets” ausgestellt wird.
ARTIKEL 4 : TICKETS
4.1 - NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN DES TICKETS
Das Ticket ist ausschliesslich für das auf dem Ticket angegebene Datum und Zeitfenster gültig.
Das Ticket kann nicht zurückgenommen, umgetauscht oder zurückerstattet werden. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen von Artikel 5 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
Die Tickets sind persönlich und unübertragbar. Sie dürfen vom Kunden nicht an Dritte weiterverkauft werden. Das Salzbergwerk behält sich vor, die Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises mit Bild zu verlangen, und kann den Inhaber eines Tickets, das möglicherweise widerrechtlich erworben wurde, am Zugang zum Salzbergwerk hindern.
4.2 - TICKETPREISE
Die Ticketpreise sind in Schweizer Franken angegeben und in Schweizer Franken oder Euro zahlbar. Die Preise verstehen sich einschliesslich Steuern und ohne Beteiligung an allfälligen Bearbeitungs- und Ausstellungskosten.
Es ist der beim Kauf gültige Tarif anwendbar. Er ist auf der Website veröffentlicht.
4.3 - AUSSTELLUNG DER TICKETS
Die Bestätigungsseite oder das vom Salzbergwerk dem Kunden zugestellten E-Mail gilt nicht als Ticket. Dieses Dokument kann nicht als Ticket verwendet werden und verschafft keinen Zutritt zum Salzbergwerk. Das Ticket wird entweder gedruckt oder ist über ein Endgerät vom Typ Smartphone oder Tablet lesbar.
4.3.1 - SELBST DRUCKBARES TICKET (E-TICKET)
Die selbst druckbaren Tickets stehen dem Kunden bis zu dem von ihm reservierten Besichtigungsdatum zur Verfügung und können von ihm mit Klick auf den Link in der Bestätigungsmail ausgedruckt werden.
Das E-Ticket ist nur gültig, wenn es in einem (1) Exemplar mit einem Tintenstrahl- oder Laserdrucker gedruckt wird. Andere Formen wie elektronische Datenträger werden nicht akzeptiert. Ein Ticket (Farb- oder Schwarzweissdruck) ist nur gültig, wenn es mit einer Mindestqualität von 300 dpi und nicht im Eco-Mode gedruckt wurde. Der Kunde hat selbst dafür zu sorgen, dass das Ticket auf beidseitig unbedrucktes weisses A4-Papier gedruckt wird, dass ein Standarddrucker verwendet wird und dass die Tinten- oder Tonerpatrone genügend Tinte enthält.
Jedes Ticket weist einen QR-Code für den Zugang zum Salzbergwerk auf.
Deshalb ist eine gute Druckqualität unerlässlich. Teilweise ausgedruckte, beschmutzte, beschädigte oder unleserliche Tickets werden nicht akzeptiert und als ungültig betrachtet. Bei Störungen oder schlechter Druckqualität muss der Kunde den Ausdruck seines Tickets wiederholen. Um die gute Druckqualität zu überprüfen, muss der Kunde sicherstellen, dass die auf dem Ticket aufgedruckten Informationen sowie der QR-Code gut leserlich sind.
Bei einer Beschädigung der Mikrostrukturen oder der QR-Codes verlieren die Tickets ihre Gültigkeit. Werden gefälschte oder missbräuchlich erworbene Tickets vorgelegt (was zur Beschlagnahmung durch die zuständigen Behörden führt), behält sich das Salzbergwerk vor, sämtliche Tickets zurückzuweisen und den Inhabern nicht gefälschter Tickets den Kaufpreis zurückzuerstatten.
Bei Verlust oder Diebstahl eines E-Tickets oder eines davon angefertigten Doppels wird nur die erste Person, die dieses Ticket vorweist, als legitimer Inhaber des Tickets betrachtet und zur Besichtigung des Salzbergwerks zugelassen. Ist das Ticket auf einen bestimmten Namen ausgestellt, kann vom Salzbergwerk bei der Ticketkontrolle ein Ausweis verlangt werden. Diese Modalität ist nicht obligatorisch.
4.3.2 – TICKET AUF SMARTPHONE/TABLET-BILDSCHIRM (M-TICKET)
Das M-Ticket setzt den Besitz eines Mobiltelefons vom Typ Smartphone bzw. eines Tablets voraus.
Um Gültigkeit zu erlangen, muss das M-Ticket vom Kunden in einem (1) Exemplar in Bildform vor Beginn des Besuchs mit Hilfe eines Smartphones heruntergeladen oder direkt in der Mail-App mit Hilfe eines Tablets geöffnet werden.
ARTIKEL 5 : ANNULLIERUNG – RÜCKERSTATTUNG
Ausgestellte Tickets werden nicht zurückgenommen. Der Kauf eines Tickets ist definitiv und kann vom Kunden nicht widerrufen werden.
Auch bei Verlust oder Diebstahl oder Vergessen kann ein gekauftes Ticket nicht zurückgenommen oder zurückerstattet werden. Dem Kunden können keine Duplikate ausgestellt werden.
Das Salzbergwerk kann sich gezwungen sehen, seine Besichtigung zu beschränken oder annullieren.
Muss die Direktion des Salzbergwerks den Zutritt dazu während mehr als zwei aufeinanderfolgenden Stunden ganz oder teilweise einschränken, besteht nur Anspruch auf Rückerstattung eines der Zutrittsbeschränkung entsprechenden Betrages. Steht die Zutrittsbeschränkung im Zusammenhang mit einer behördlichen Anordnung, können keine Rückerstattungsgesuche entgegengenommen werden.
Bei Zutrittsbeschränkungen wird vor Ort ein Rückerstattungsgutschein ausgestellt. Der Kunde muss diesen Rückerstattungsgutschein zusammen mit den nicht verbrauchten Tickets innerhalb einer (1) Woche nach dem Besichtigungsdatum einreichen. Nach Ablauf dieser Frist werden keine Rückerstattungsgesuche entgegengenommen.
Vor Ort werden keine Rückerstattungen vorgenommen. Bei verspätetem oder unmöglichem Zugang zum Salzbergwerk als Folge einer Verspätung des Kunden oder bei einer auf den Betrieb des Salzbergwerks zurückzuführenden Verspätung sind Rückerstattungen oder Umtausche ausgeschlossen.
Das Salzbergwerk kann bei höherer Gewalt, welche dessen normale Besichtigung behindert und gegebenenfalls dessen vollständige oder teilweise Schliessung für die Öffentlichkeit zur Folge hat (ungünstige Witterungsbedingungen, Gas, Schnee, ...), oder bei einer behördlichen Anordnung nicht haftbar gemacht werden.
ARTIKEL 6 : ZUTRITT ZUM SALZBERGWERK
6.1 - ZUTRITT UND BESICHTIGUNG
Der Besucher findet sich spätestens zu der auf dem Ticket angegebenen Zeit vor dem Empfangsgebäude ein.
Die Datums- und Zeitangaben auf dem Ticket entsprechen dem Zeitpunkt, in dem der Besucher die Sicherheitskontrolle am Eingang zum Salzbergwerk Bex passieren muss. Bei hohem Besucherandrang ist eine Wartezeit möglich.
Verspätete Besucher, die sich nach der auf dem Ticket angegebenen Zeit vor dem Empfangsgebäude einfinden, erhalten nur Zutritt, wenn die maximale Besucherzahl im darauf folgenden Zeitfenster nicht erreicht ist. Verspätete Besucher erhalten je nach Andrang Zutritt zum Salzbergwerk, wobei die pünktlich erschienenen Besucher Vorrang haben.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei höherer Gewalt oder Verspätung, die dem Betrieb des Salzbergwerks zuzuschreiben ist, die Besucher in der Reihenfolge ihrer Reservierungen Zutritt zum Salzbergwerk erhalten.
6.2 - TICKETKONTROLLE
Nur Tickets mit Strichcode oder QR-Code sind gültig.
Die Tickets werden beim Eingang zum Salzbergwerk systematisch kontrolliert. Diese Kontrolle erfolgt durch Einlesen des auf dem Papierticket (ausgedrucktes E-Ticket) aufgedruckten Strichcodes bzw. des Tickets auf dem Smartphone/Tablet-Bildschirm und bei (gegebenenfalls) reduziertem Tarif gegen Vorlage eines entsprechenden Belegs und/oder gültigen Ausweises mit Foto, falls das Ticket auf einen bestimmten Namen ausgestellt ist.
Das Ticket darf nicht weiterverkauft werden. Das Salzbergwerk behält sich vor, dem Inhaber eines widerrechtlich erworbenen Tickets den Zutritt zum Salzbergwerk zu verwehren.
ARTIKEL 7 : HAFTUNG
Die Besichtigung des Salzbergwerks erfolgt unter alleiniger Verantwortung des Kunden.
Das Salzbergwerk kann nicht haftbar gemacht werden für dem Kunden erwachsene unvorhergesehene und/oder indirekte Schäden wie entgangener Gewinn, Chancenverlust, Verlust von Einnahmen, Kunden oder Daten, finanzielle oder geschäftliche Schäden, Betriebsstörungen oder immaterielle Schäden. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.
Das Salzbergwerk kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung oder schlechte Erfüllung ihrer Pflichten aus den Allgemeinen Verkaufsbedingungen (i) dem Kunden oder (ii) unvorhergesehen und nicht abwendbar einem an der Erbringung der Leistungen gemäss den Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht beteiligten Dritten oder (iii) höherer Gewalt zuzuschreiben ist.
Das Salzbergwerk kann dem Kunden nicht garantieren, dass es genau seine Erwartungen erfüllt und dass bei der Benutzung der Website keine Fehler auftreten.
Die Website ist täglich rund um die Uhr zugänglich. Vorbehalten bleibt die Schliessung wegen Unterhalt oder Reparatur oder bei höherer Gewalt oder Ereignissen, die sich der Kontrolle des Salzbergwerks entziehen. Das Salzbergwerk kann nicht haftbar gemacht werden für den Verlust oder Schaden des Kunden oder eines Dritten als Folge einer Störung (i) im Zugang zur Website, (ii) im Internet (iii) oder der Telekommunikationsmittel und (iv) allgemein bei höherer Gewalt nach Rechtsprechung schweizerischer Gerichte bei einem Besuch der Website oder bei der Aufgabe einer Bestellung.
Das Salzbergwerk kann für Schäden aus der Internetbenutzung wie Datenverlust, Fremdeingriffe, Viren oder Serviceunterbrüche nicht haftbar gemacht werden.
Das Salzbergwerk kann für eine nicht sachgemässe Benutzung der Website und/oder des Online-Ticketverkaufs durch den Kunden oder durch Dritte nicht haftbar gemacht werden. Sollte das Salzbergwerk aufgrund der Nichterfüllung einer Bestimmung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen durch den Kunden zur Verantwortung gezogen werden, kann es Regress auf den Kunden nehmen.
Der Kunde ist allein verantwortlich für seine Entscheidung, das Ticket zu bestellen, und für die Ausstellung des Tickets. Dementsprechend kann das Salzbergwerk nicht für Funktionsstörungen im Zusammenhang mit einem Kompatibilitätsproblem zwischen dem E-Ticket, dem M-Ticket und der Informatikumgebung haftbar gemacht werden.
ARTIKEL 8 : GEISTIGES EIGENTUM
Die Website sowie alle ihre Bestandteile (unter anderem Logos, Marken, Domainnamen, Titel, Bilder und andere vom Salzbergwerk zur Verfügung gestellte Inhalte) sind Eigentum der Schweizer Salinen AG oder wurden ihr vorgängig von Dritten zur Nutzung zur Verfügung gestellt.
ARTIKEL 9 : SCHUTZ DER PERSONENDATEN
Um die Bestellungen zu bearbeiten und ihre Dienstleistungen zu erbringen, muss das Salzbergwerk die bei der Anmeldung auf der Website und/oder bei der Ticketbestellung gesammelten Personendaten über den Kunden verarbeiten.
Die als obligatorisch gekennzeichneten Personendaten sind unerlässlich für die Bearbeitung der Bestellung und Erbringung der Online-Dienstleistungen. Füllt der Kunde die als obligatorisch gekennzeichneten Felder nicht aus, kann das Salzbergwerk die Bestellungen nicht bearbeiten und die Dienstleistungen nicht erbringen. Ausserdem setzt sich das Salzbergwerk bei einer Annullierung oder Änderung des Datums oder der Zeit der Besichtigung, für welche die Tickets gekauft wurden, wenn immer möglich mit dem Kunden in Verbindung. Ohne entsprechende Personendaten muss sie darauf verzichten.
Alle Personendaten werden vertraulich behandelt.
ARTIKEL 10 : VERSCHIEDENES
10.1 - ELEKTRONISCHE AUFBEWAHRUNG DER VERTRGE UND BEWEISVEREINBARUNG
Die Schweizer Salinen AG bewahrt auf einem zuverlässigen und dauerhaften Datenträger originalgetreue Kopien der Bestellungen und Zahlungsbestätigungen oder Rechnungen auf.
Die elektronischen Aufzeichnungen der Schweizer Salinen AG werden von den Parteien als Beweismittel für die zwischen ihnen erfolgten Mitteilungen, Bestellungen, Zahlungen und Transaktionen anerkannt.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Korrespondenz und/oder Mitteilungen und/oder Informationsübermittlungen, die auf elektronischem Wege von oder zum Salzbergwerk erfolgt, dieselbe Beweiskraft haben wie ein Schreiben in Papierform.
10.2 - KUNDENDIENST
Für Auskünfte oder Fragen im Zusammenhang mit seinem Kauf kann sich der Kunde unter Tel. +41 24 463 03 30 während der Bürozeiten mit dem Kundendienst des Salzbergwerks in Verbindung setzen.
Der Kundendienst steht unter dieser Nummer auch vor einem Kauf für Auskünfte oder Fragen zur Verfügung.
10.3 - MONITORING DER BESTELLUNG
Für Auskünfte oder Fragen über einen erfolgten Kauf kann sich der Kunde unter Angabe der Bestellnummer mit dem Kundendienst des Salzbergwerks in Verbindung setzen:
- telefonisch unter +41 24 463 03 30 während der Bürozeiten
- per E-Mail
- per Post an: Salines Suisses SA, Mines de Sel de Bex, Route des Mines de Sel 55, CP 277, CH – 1880 Bex.
Sollte sich eine Bestimmung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen aufgrund einer gesetzlichen Regelung oder eines rechtskräftigen Gerichtsurteils als nichtig erweisen, wird sie gestrichen, ohne dass dadurch der Vertrag nichtig oder die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen verändert wird.
10.4 - ANWENDBARES RECHT – STREITIGKEITEN
Bei Reklamationen kann sich der Kunde an den Kundendienst wenden. Die entsprechenden Adressangaben sind dem Artikel 10.4 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu entnehmen.
Kann keine Vergleichslösung gefunden werden, wird die Streitigkeit von den zuständigen Gerichten geschlichtet.
Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich dem Recht des Landes, in dem das Salzbergwerk tätig ist. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Domizil des Salzbergwerks.
© Schweizer Salinen AG, im Januar 2022