Konzessionsverlängerungen
Kanton Aargau verlängert Konzessionsvertrag über den Salzabbau mit den Schweizer Salinen, Kanton Basel-Landschaft überweist Konzessionsverlängerung an den Landrat
Aarau/Liestal/Pratteln, 2. Juli 2021 - Die bestehenden Konzessionsverträge über den Salzabbau der Kantone Aargau und Basel-Landschaft mit der Schweizer Salinen AG laufen Ende 2025 aus. Nach Abschluss der Verhandlungen hat der Regierungsrat des Kantons Aargau Mitte Juni 2021 die Verlängerung des Vertrags ab 2026 mit Gültigkeit bis 2075 abschliessend genehmigt. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat nach Abschluss der Verhandlungen der Konzessionsverlängerung zugestimmt und diese an den Landrat zur Genehmigung überwiesen. Die zwischen den beiden Kantonen abgestimmten Verträge verankern die Rechte und Pflichten der Konzessionsnehmerin und schaffen damit Planungssicherheit für die Schweizer Salinen. Somit bilden die Konzessionsverlängerungen einen verbindlichen Rahmen für die langfristige Versorgung der Schweiz mit Salz aus heimischer Produktion. Ein neues Nachsorge- und Überwachungskonzept regelt für beide Kantone die Überwachungs-, Dokumentations- und Nachsorgepflichten der Schweizer Salinen auch über das jeweilige Konzessionsende im Jahr 2075 hinaus.
Konzession für Salzabbau im Aargau bis 2075 verlängert
Der Aargauer Regierungsrat und der Verwaltungsrat der Schweizer Salinen AG haben sich auf eine Verlängerung der Konzession für den Salzabbau im Aargau um weitere 50 Jahre geeinigt. Damit können die Schweizer Salinen im Bezirk Rheinfelden bis ins Jahr 2075 Salz gewinnen, was entscheidend zur nachhaltigen Salzversorgung der Schweiz beiträgt. Der Aargauer Regierungsrat Dr. Markus Dieth zeigte sich mit der Vertragsverlängerung zufrieden: «Der Regierungsrat des Kantons Aargau und die Schweizer Salinen AG haben intensiv verhandelt. Mit der vorliegenden Konzessionsverlängerung haben wir ein Gleichgewicht aller Interessen erreicht. Wir haben den Salzabbau im Aargau für die ganze Schweiz für die nächsten fünfzig Jahren gesichert und umweltrechtliche Verpflichtungen verankert, die über diese Zeit hinausgehen. Ich freue mich, dass wir die langjährige, gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und mit der Schweizer Salinen AG fortschreiben können.» Mit der Konzession ab 2026 sehen die Schweizer Salinen im Kanton Aargau auch neue Bohrfelder für die Salzgewinnung im Konzessionsgebiet vor. Hierzu sind Anpassungen im kantonalen Richtplan und Nutzungsplan erforderlich. Zuständig für den Eintrag ist der Grosse Rat. Die Unterlagen für die erstmalige Festsetzung des Salzabbaus im Richtplan und die Unterlagen für den kantonalen Nutzungsplan inklusive Umweltverträglichkeitsbericht für das erste neue Bohrfeld nach neuer Konzession werden voraussichtlich anfangs 2022 zur öffentlichen Anhörung unterbreitet.
Landrat des Kantons Basel-Landschaft wird 2021 mit der Beratung zur Konzessionsverlängerung beginnen
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat Ende Juni 2021 beschlossen, den Konzessionsvertrag mit der Schweizer Salinen AG um 50 Jahre bis ins Jahr 2075 zu verlängern. Die Schweizer Salinen sind von den Kantonen beauftragt, bis zum Ende des Jahrhunderts die Versorgung der Schweiz mit Schweizer Salz sicher zu stellen. Die beantragte und jetzt vom Regierungsrat beschlossene Konzessionsverlängerung schafft dafür die nötige Planungssicherheit, auch zumal die produktive Zeit der Bohrfelder, die jetzt erschlossen sind, in die nächste Konzessionsperiode hinein reicht. Die Schweizer Salinen benötigen hierfür Rechtssicherheit, damit auch nach 2025 im Kanton Basel-Landschaft Salz abgebaut werden kann. Die Konzessionsverlängerung wird im Kanton Basel-Landschaft abschliessend vom Landrat beschlossen, der voraussichtlich noch im Jahr 2021 mit der Beratung beginnen wird.
Der verlängerte Konzessionsvertrag des Kantons Basel-Landschaft hat verschiedene Aktualisierungen erhalten und ist dabei inhaltlich weitgehend mit der Konzession des Kantons Aargau abgestimmt worden. Das Konzessionsgebiet bleibt unverändert. Der Konzessionsvertrag bedeutet nicht, dass die Schweizer Salinen in diesen Gebieten automatisch Salz abbauen dürfen. Jedes einzelne Abbauprojekt untersteht einem umfangreichen Bewilligungsverfahren, in welchem die Einhaltung der bau- und umweltrechtlichen Vorgaben geprüft werden.
Mit den betroffenen Gemeinden im Konzessionsgebiet hat der Kanton Basel-Landschaft am 9. Juni 2021 eine Informationsveranstaltung und konferenzielle Anhörung durchgeführt. Alle anwesenden Gemeinden haben sich an dieser Veranstaltung positiv zur Konzessionsverlängerung geäussert und das Vorhaben ohne Einschränkungen befürwortet. Regierungsrat Dr. Anton Lauber freut sich: «Mit der Verlängerung des Konzessionsvertrags mit den Schweizer Salinen setzt der Kanton Basel-Landschaft eine Erfolgsgeschichte fort, die vor über 180 Jahren ihren Anfang nahm und für den damals jungen Kanton sowie die Entwicklung der chemischen Industrie in der Region ausschlaggebend war. Das Baselbiet trägt dazu bei, die Versorgung der Schweiz mit qualitativ hochwertigem, nachhaltig produziertem Salz sicherzustellen.» Die Konzessionsverlängerung ist zudem Grundlage für den Weiterbetrieb der Saline Schweizerhalle, die als Arbeitgeberin, Lieferantin und Dienstleisterin für die KMU und weitere Betriebe der Region von grosser Bedeutung ist.
Neues Nachsorge- und Überwachungskonzept für beide Kantone
Ein wichtiger Bestandteil der Konzessionsverlängerungen für beide Kantone ist das neue Überwachungs- und Nachsorgekonzept. Die Überwachungs-, Dokumentations- und Nachsorgepflichten der Schweizer Salinen sind umfassend geregelt und dauern explizit über das jeweilige Konzessionsende im 2075 hinaus. Die Schweizer Salinen stellen sicher, dass der Betrieb, die Nachsorge und der Rückbau der für die Salzgewinnung notwendigen Anlagen finanziert und Haftungsrisiken hinreichend abgesichert sind.
Konzessionsabgaben wurden für beide Kantone festgelegt
Der Kanton Aargau erhält für die Konzessionsverlängerung 30,0 Millionen Franken. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den 15,2 Millionen Franken als einmalige Konzessionsabgabe und 14,8 Millionen Franken zur Entschädigung des Heimfallverzichts. Der Kanton Basel-Landschaft erhält für die Konzessionsverlängerung 21,0 Mio Franken. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 17 Millionen Franken als einmalige Konzessionsabgabe und 4,0 Millionen Franken als Entschädigung für den Verzicht auf das Kaufrecht. Diese Zahlungen von 51 Millionen Franken an die beiden Kantone entsprechen ungefähr dem Verhältnis der geschätzten abbaubaren Ressourcen von zirka 60 Prozent im Kanton Aargau und zirka 40 Prozent im Kanton Basel-Landschaft.
Beide Kantone erhalten als Konzessionsgebühr weiterhin 1 Franken pro Tonne gefördertem Salz und profitieren von den Dividenden des Unternehmens und den Regalabgaben. Zu diesem Betrag hinzu kommen die Steuereinnahmen der Kantone und der Gemeinden seitens der Schweizer Salinen, ihrer Lieferanten und von den Arbeitnehmenden.
Konzessionen definieren Rahmenbedingungen für Versorgungsplanung
Die Konzessionsverlängerung im Kanton Aargau sowie die vom Regierungsrat beantragte Konzessionsverlängerung im Kanton Basel-Landschaft sind die Grundlagen dafür, dass die Schweizer Salinen die Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags langfristig planen können. «Der Schweizer Salzbedarf-Rekord im Januar 2021 und die Nachfragespitzen in der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass eine heimische Produktion und Lagerhaltung wesentlich sind, um die Versorgung der Schweiz mit Auftau- und Speisesalz in jeder Lage sicherzustellen», betont Köbi Frei, Verwaltungsratspräsident der Schweizer Salinen AG und ergänzt: «Die Konzessionsverlängerungen sind ein wichtiges Fundament für die langfristige Planung der schweizweiten Versorgung mit Salz. Die Vertreterinnen und Vertreter der Kantone im Verwaltungsrat bedanken sich bei den Kantonen Aargau und Basel-Landschaft für die konstruktiven Verhandlungen». Die Schweizer Salinen müssen im Rahmen der Versorgungsplanung für die kommenden Jahrzehnte neue Gebiete für die Soleförderung evaluieren und erschliessen. Dies, um Ersatz für Abbaugebiete der Salinen Riburg und Schweizerhalle zu schaffen, deren Nutzungszeit planmässig zu Ende geht. «Für meine 220 Mitarbeitenden und mich ist die Konzessionsverlängerung im Kanton Aargau und der positive Entscheid der Regierung im Kanton Basel-Landschaft ein starkes Bekenntnis zu den Salinen Riburg und Schweizerhalle als verantwortungsvolle Arbeitgeberinnen, wichtige regionale Wertschöpfungsfaktoren und Promotorinnen der Biodiversität», so Dr. Urs Ch. Hofmeier, Geschäftsführer der Schweizer Salinen. «Mit den Konzessionsverlängerungen können wir die Investitionen in anstehende Pojekte mit der erforderlichen Planungssicherheit tätigen. Ich bin zuversichtlich, dass auch der Landrat im Baselbiet die Vorteile und den Wert unsere ‘Salzversorgung der kurzen Wege’ erkennt und der Konzessionsverlängerung zustimmt. Im Hinblick auf konkrete Förderprojekte, die immer unabhängig von der Konzession ordentlich bewilligt werden müssen, werden wir den Dialog mit der lokalen Bevölkerung an allen Standorten weiterhin suchen und nachhaltige Lösungen ermöglichen.»
Ansprechpartner für die Medien
Köbi Frei, Verwaltungsratspräsident Schweizer Salinen AG
T +41 79 207 72 40
Dr. Urs Ch. Hofmeier, Geschäftsführer Schweizer Salinen AG
T +41 61 825 51 04, urs.hofmeier@saline.ch
Dr. Markus Dieth, Regierungsrat Kanton Aargau
Vorsteher Departement Finanzen und Ressourcen
T +41 79 209 87 35, erreichbar am Freitag, 2. Juli 2021 von 11 Uhr bis 12 Uhr (ruft zurück)
Dr. Anton Lauber, Regierungsrat Kanton Basel-Landschaft
Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion Kanton Basel-Landschaft
T +41 61 552 52 05
Nicole Riethmüller, Leiterin Personal und Kommunikation
T +41 61 825 51 03, nicole.riethmueller@saline.ch
Schweizer Salinen AG, Schweizerhalle, Rheinstrasse 52, Postfach, CH-4133 Pratteln 1
T +41 61 825 51 51, F +41 61 825 51 10, www.saline.ch, www.salz.ch, www.taufix.ch